Sie sind Inhaber eines Geschäfts, eines Restaurants oder eines Hotels und von den Covid-19-Maßnahmen der österreichischen Regierung direkt betroffen? Praktisch über Nacht sind Ihre Umsätze komplett eingebrochen und auch jetzt nach den Lockerungen geht es nur schleppend bergauf?
Von anderen Unternehmern haben Sie gehört, dass die von der Regierung beschlossenen Förderungen nur wenige Hundert Euro bringen und deshalb die Förderungen erst garnicht beantragt?
In dieser Situation befinden sich derzeit Tausende Betreiber von Einzelhandelsgeschäften, Event-Veranstalter, Restaurants, Bars, Hotels oder anderer Unternehmen in ganz Österreich.
Die Förderanträge sind übermäßig kompliziert und die Gelder kommen nur schleppend an. Was noch dazukommt: Viele Anträge müssen 2, 3 oder sogar noch öfter überarbeitet werden, bis sie genehmigt werden.
All das kostet Zeit und Nerven, ohne dass am Ende wirklich zählbares dabei herausschaut. Zumindest bis jetzt. Denn nach einer Ankündigungen der österreichischen Regierung könnte es sich für Sie endlich lohnen, diese Förderungen zu beantragen.
Nach verzweifelten Hilferufen von Unternehmern im ganzen Land wurden die Mittel für die Förderungen nämlich jetzt erhöht.
Für viele Unternehmen werden sich die beispielsweise die Gelder aus dem Härtefall-Fonds in den nächsten Monaten verdoppeln.
Was sich mit der Ankündigung noch geändert hat, haben wir Ihnen in diesem Beitrag kurz zusammengefasst.
Schnell-Überblick: Diese 3 Zuschüsse sollten Sie als österreichischer Unternehmer jetzt beantragen
#1 Härtefall-Fonds
Wer hat Anspruch auf Gelder aus dem Härtefall-Fonds?
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer mit einem maximalen Jahresumsatz von 2.000.000 Euro oder mit maximal 10 vollzeitäquivalenten Arbeitskräften
- Freie Dienstnehmer wie zum Beispiel Fitnesstrainer
- Freie Berufe
Zusätzlich dazu muss ein wirtschaftlicher Härtefall vorliegen. Dieser Härtefall ist gegeben, wenn:
- Sie Ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können
- Ihr Unternehmen wegen eines behördlichen Betretungsverbots geschlossen sein muss
- Wenn Ihr Umsatz in einem Betrachtungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 50% gesunken ist (Ihr Umsatz vom 16. April bis 15. Mai 2020 muss um 50% niedriger sein als Ihr Umsatz im April 2019, Ihr Umsatz vom 16. Mai bis 15. Juni 2020 muss um 50% niedriger sein, als Ihr Umsatz im Mai 2019 und so weiter)
Wie viel Geld erhalte ich?
Am 27. Mai wurde der Härtefallfonds von der Bundesregierung mit neuen Mitteln aufgewertet. Es wurde ein sogenannter Comeback-Bonus in Höhe von 500 Euro pro Monat angekündigt. Außerdem wurde die Anzahl der förderbaren Monate von 3 auf 6 verdoppelt.
Der minimale Förderbetrag aus dem Härtefallfonds beträgt jetzt 1.000 Euro pro Monat (500 Euro Zuschuss + 500 Euro Comeback Bonus). Aufgrund der Erweiterung auf 6 Monate beträgt der minimale Gesamt-Betrag den Sie erhalten also insgesamt 6.000 Euro.
Da in den letzten 2 Monaten immer wieder nachgebessert und der Zuschuss erhöht wurde, kann sich dieser Betrag in den nächsten Monaten nochmal erhöhen.
Wo kann ich den Zuschuss aus dem Härtefall-Fonds beantragen?
Den Antrag können sie direkt auf der Webseite der Wirtschaftskammer stellen. Dort erhalten Sie außerdem noch detailliertere Informationen und eine ausführliche Liste mit häufigen Fragen.
#2 Fixkostenzuschuss
Wer hat Anspruch auf den Fixkostenzuschuss?
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen, dass seinen Firmensitz in Österreich hat und von den Covid-19-Maßnahmen direkt betroffen war, Anspruch auf den Fixkostenzuschuss haben.
Von der Förderung ausgeschlossen pauschal ausgeschlossen sind nur Unternehmen in der Finanzbranche (Banken, Versicherungen, etc.) und Unternehmen, die rechtskräftig zu einer Finanzstrafe verurteilt wurden.
Welche Kosten zählen als Fixkosten?
Laut der veröffentlichten Richtlinie des Finanzministerium zählen unter anderem folgende Ausgaben zu den förderbaren Fixkosten:
- Geschäftsraummieten und Pacht
- Betriebliche Versicherungsprämien
- Zinszahlungen für Kredite
- Leasingraten
- Lizenzgebühren
- Strom-, Gas- und Telefon-Kosten
- Wertverlust von verderblicher oder saisonaler Ware
- Ein angemessener Unternehmerlohn
Wie viel Geld erhalte ich?
Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihren Umsatzeinbußen ab. Grundsätzlich gilt:
- Sie bekommen einen Fixkostenzuschuss von 25 % bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Sie bekommen einen Fixkostenzuschuss von 50 % bei einem Umsatzausfall von 60 bis 80 % im Vergleich zum Vorjahr.
- Sie bekommen einen Fixkostenzuschuss von 75 % bei einem Umsatzausfall von 80 bis 100 % im Vergleich zum Vorjahr.
Stand jetzt können Sie den Zuschuss für 3 Monate beantragen. Es ist aber durchaus möglich, dass auch hier nachgebessert wird und die förderbaren Monate erhöht werden.
Wird Ihr Antrag genehmigt, erhalten Sie mindestens 500 Euro. Der Maximalbetrag beträgt 90 Millionen Euro.
Ihr Förderbetrag wird in 2 oder 3 Tranchen ausbezahlt.
Wo kann ich den Fixkostenzuschuss beantragen?
Der Fixkostenzuschuss kann direkt auf FinanzOnline beantragt werden.
#3 Neustartbonus
Was ist der Neustarbonus?
Der Neustartbonus soll Unternehmen die Anstellung von Teilzeitkräften erleichtern.
Arbeitnehmer, die vor der Krise Vollzeit gearbeitet haben und gekündigt wurden, bekommen durch eine Ausgleichszahlung vom AMS für Teilzeitarbeit bis zu 80% Ihres Vor-Krisen-Gehalts.
Haben Sie beispielsweise vor der Krise in Vollzeit 1.500 Euro netto verdient, würden Sie jetzt mit einer “normalen” 20-Stunden-Teilzeitanstellung 850 Euro netto verdienen. Mit dem Neustartbonus wird dieses Gehalt auf 1.200 Euro netto aufgestockt.
Direkt gefördert wird also nur der Arbeitnehmer. Unternehmen profitieren aber auch indirekt davon, da Teilzeitarbeit für Arbeitssuchende attraktiver wird und mehr Menschen auf Jobsuche gehen.
Wer hat Anspruch auf den Neustartbonus?
Bis jetzt wurde noch keine offizielle Richtlinie veröffentlicht. Vorraussichtlich kann aber jeder Arbeitnehmer, der aufgrund der Covid-19-Maßnahmen gekündigt wurde, den Neustartbonus beantragen.
Wie viel Geld erhalte ich?
Wie die Gehalts-Aufstockung genau abläuft, ist derzeit noch unklar. Mehr Details dazu werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Wo kann ich den Neustartbonus beantragen?
Der Fixkostenzuschuss muss vom Arbeitnehmer auf der Webseite des AMS beantragt werden. Die Antragsstellung ist aber erst ab voraussichtlich Mitte Juni möglich. Genauere Details dazu folgen erst in den kommenden Wochen auf der Webseite des AMS.
Unser Angebot: Direkte Unterstützung bei Förder-Anträgen durch einen erfahrenen Unternehmensberater
Wenn es Ihnen wie den meisten Unternehmern geht, sind Sie derzeit wahrscheinlich mit der Wiedereröffnung Ihres Lokals oder Ihres Geschäfts voll beschäftigt. Ihnen fehlt jetzt schlichtweg die Zeit, um sich in die 3 Förderungen genau einzulesen und seitenlage Anträge mit komplizierten Kennzahlen auszufüllen.
Aber selbst wenn Sie ausreichend Zeit haben, sind die Anträge für Unternehmer ohne detaillierte Buchhaltungs- oder Steuer-Kenntnisse einfach zu kompliziert und ohne Hilfe kaum auszufüllen.
Genau für Unternehmer in dieser Situation haben wir ein spezielles Beratungs-Angebot “geschnürt”. Diese Beratung besteht aus 3 Schritten:
1. Analyse Ihrer Förder-Ansprüche: Wir klären für Sie, ob Ihr Unternehmen grundsätzlich ein Recht auf Fördergelder hat. Für den Härtefall-Fonds, den Fixkostenzuschuss und den Neustartbonus muss Ihr Unternehmen nämlich bestimmte Kriterien erfüllen.
2. Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge: Viele Förderanträge sind mehrere Seiten lang und müssen mit komplizierten Kennzahlen ausgefüllt werden – für einen vielbeschäftigten Unternehmer ohne Spezialkenntnisse kaum zu schaffen. Wir haben schon Dutzende Unternehmer bei Förderanträgen unterstützt und uns intensiv mit den Bestimmungen beschäftigt. Deshalb können wir Ihnen beim Ausfüllen aller Anträge Schritt-für-Schritt helfen und Ihre Fragen beantworten.
3. Gesamte Kommunikation mit Steuerberater und Finanzamt: Viele Anträge müssen derzeit wegen Formfehlern überarbeitet werden. Damit Ihr Antrag doch noch genehmigt wird, müssen Sie eng mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt zusammenarbeiten. Dieses langwierige Hin-und-Her übernehmen wir für Sie.
Sie haben Interesse an dieser Förder-Beratung?
Dann nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf. Sie können uns telefonisch unter +43 512 327 880 88, per E-Mail unter kontakt@consultingzone.at oder über unser Kontaktformular (hier klicken) erreichen.
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